Aktuelles: Zivildienstgesetz-Novelle in Begutachtung

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Zivildienstleistende sind wichtige Leistungsträger in der Gesellschaft und vor allem für die Erhaltung der sozialen Infrastruktur bedeutend. Das öffentliche Interesse an den Leistungen der Zivildienstleistenden ist sehr groß und wird – auch angesichts der demographischen Entwicklungen, die etwa einen wachsenden Anteil hilfsbedürftiger älterer Menschen mit sich bringen – weiter steigen.

Um den Dienst an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen, plant Staatssekretärin Claudia Plakolm eine Gesetzesnovelle, die am 15. April 2024 zur Begutachtung versandt wurde.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Auf Antrag des Zivildienstleistenden soll die Teilbarkeit des Zivildienstes möglich werden, wenn seine Einrichtung zustimmt und besonders berücksichtigenswerte wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen, etwa Härtefälle bei Unternehmern oder Schicksalsschläge in der eigenen Familie.
  • Bei Geburt eines Kindes soll die Möglichkeit eines Papamonats geschaffen werden.
  • Die Dienstfreistellung für Ausbildungszwecke oder berufliche Angelegenheiten soll zukünftig auch stundenweise in Anspruch genommen werden können.
  • Sicherstellung einer möglichst hohen Deckung des von den Zivildienstorganisationen gemeldeten Bedarfs an Zivildienstleistenden durch eine Änderung der Anerkennungskriterien von Einrichtungen und der Voraussetzungen für eine Aufstockung von Zivildienstplätzen; Weiters soll die bevorzugte Zuweisung der Zivildienstleistenden zu Einrichtungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen um die Sparten Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert werden.
  • Die Absolvierung von „Berufsmodulen“ soll zukünftig für mehr Zivildienstleistende möglich sein, weil die Voraussetzung der Arbeitsmarktneutralität wegfallen soll.
  • Bei gesundheitlichen Problemen eines Zivildienstleistenden soll eine fachärztliche Untersuchung durch die Zivildienstbehörde veranlasst werden können.
  • Verbesserungen der Aufgabenerfüllung durch die Zivildienstverwaltung
  • Anpassung zivilrechtlicher Normen

Den Ministerialentwurf und weitere Informationen zur geplanten Novelle finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Parlaments.

Stand: 15.04.2024