Zivildienst in Österreich
Aktuelles:
- Staatssekretärin Plakolm: Zivildienst für unser Zusammenleben von unschätzbarem Wert. Ergebnisse der 3. Zivildienststudie – Leistungen und positive Wirkung erbringen 1,5 Milliarden Euro
- Auszeichnung Zivildiener des Jahres 2024, 5. September 2024
- Neuerungen beim Zivildienst seit 19. Juli 2024 durch ZDG-Novelle
Über den Zivildienst
In Österreich besteht die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Geburtstag (bzw. in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag). Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen. Voraussetzungen zur Leistung des Zivildienstes sind die Tauglichkeit bei der Stellung und die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Für die Abwicklung des Zivildienstes ist die Zivildienstserviceagentur zuständig, eine Bundesbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist. In den letzten Jahren haben sich rund 45 Prozent der tauglichen Wehrpflichtigen dazu entschieden, Zivildienst zu leisten, rund 14.500 Zivildienstleistende wurden jährlich den Einrichtungen zugewiesen. Mehr unter: Der Weg zum Zivildienst