Die Einrichtungen, Zuweisungstermine und freie Stellen werden unter Suche nach Zivildienst-Stellen veröffentlicht. Dort können tagesaktuell sehen, wie viele Stellen in Ihrer Einrichtung noch frei sind. Es können jedoch nur die Gesamtplätze für die Einrichtung angezeigt werden, weil die Zuweisung immer zur Einrichtung erfolgt. Stellen, die bei etwaigen Einsatzstellen frei sind, können leider nicht angezeigt werden. Wenn Sie eine eigene Homepage haben, können Sie ggf. dort Ihre Einsatzstellen mit den jeweiligen Plätzen auflisten. Wir verlinken dann gerne zu Ihrer Homepage.
Wenn sich die Kontaktdaten Ihrer Einrichtung ändern, mailen Sie dies bitte an info@zivildienst.gv.at. Wenn sich der Name und die Adresse der Einrichtung oder des Rechtsträgers ändern, müssen Sie dies dem Amt der Landesregierung mitteilen. Sie können die Mitteilung gerne in einer gemeinsamen E-Mail an das Amt der Landesregierung und in CC an info@zivildienst.gv.at senden. Wenn Sie eine Änderung der Tätigkeiten der Zivildienstleistenden wünschen, oder wenn eine neue Einsatzstelle dazukommen soll, ist ein Antrag an das Amt der Landesregierung notwendig.
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Zuweisungswünsche und Vorstellungsgespräche (freiwillig, unverbindlich)
Wir empfehlen Zivildienstpflichtigen, einen Zuweisungswunsch (im Formular Zivildiensterklärung) abzugeben und zusätzlich die Wunscheinrichtungen zu kontaktieren. Bitte antworten Sie den Bewerbern, auch wenn Sie intern bereits einen anderen Kandidaten vorgesehen haben.
Wenn Sie Bewerber zu einem Gespräch einladen, klären Sie bitte folgende Fragen:
- Aufgaben und Arbeitszeiten des Zivildienstleistenden?
- täglich/wöchentlich, Nachtdienst, Wochenende? Dienst an Feiertagen?
- Möchte der Bewerber nebenbei eine Ausbildung machen? Unterrichtszeiten?
- Verpflegung?
- Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld? Gibt es ärztlich bestätigte Unverträglichkeiten des Bewerbers? Religiöse Gebote? Kann die Einrichtung darauf Rücksicht nehmen?
- Dienstort?
- Wenn die Einrichtung mehrere Einsatzstellen hat, können die Vorgesetzten die Zivildienstleistenden – nach dem Dienstantritt – zu den Einsatzstellen weiter zuteilen. Die Einsatzstellen werden also von den Vorgesetzten bestimmt. Die Bewerber sollten wissen, dass sie keinen Rechtsanspruch haben, in bestimmten Einsatzstellen eingesetzt zu werden. Informieren Sie diese bitte auch, dass auf de, Zuweisungsbescheid nur die Einrichtung angegeben ist – und nicht die konkrete Einsatzstelle.
- Fahrzeit?
- Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Auch am Abend und Wochenende, falls Dienst?
- Die Fahrzeit mit Öffis darf zusammengerechnet nicht länger als 2 Stunden dauern, gerechnet ab der zur Wohnung nächstgelegenen Öffi-Station und Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet. Bei einer längeren Fahrzeit müsste die Einrichtung (deren Rechtsträger) eine Unterkunft unentgeltlich zur Verfügung stellen.
- Impfungen?
- Sind bestimmte Impfungen erforderlich? Wenn ja, wer bezahlt diese?
- Gibt es eine Dienstunterkunft?
- Möchte der Bewerber demnächst übersiedeln?
- Der Zivildienstpflichtige kann Wohnkostenbeihilfe für eine eigene Wohnung beantragen. Allerdings muss er die Wohnung bereits bei Genehmigung seines Zuweisungsbescheides (Druckdatum des Bescheides) haben oder nachweislich in Aussicht gehabt haben.
- Urlaub?
- Maturareise im Juli? Geplante oder bereits gebuchte Reisen?
- Schließtage der Einrichtung? Betriebsurlaub?
- Zivildiensterklärung bereits abgegeben?
- War der Bewerber schon bei der Stellung?
- Hat er bereits die Zivildiensterklärung abgegeben?
- Möchte sich der Bewerber auch bei anderen Einrichtungen bewerben?
Bitte informieren Sie den Bewerber am Ende des Gesprächs, ob Sie ihn bei der Zivildienstserviceagentur anfordern. Damit er bei einer Absage noch rechtzeitig eine andere Stelle finden kann. Vielen Dank!
Rechtzeitige Anforderung von Wunschkandidaten, Zuweisung zur Einrichtung
Sobald Sie einen Bedarf gemeldet haben, kann die Zivildienstserviceagentur jederzeit (!) Personen zuweisen. Dabei wird versucht, Wünsche der Einrichtungen und der Zivildienstpflichtigen möglichst zu berücksichtigen. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine wunschgemäße Zuweisung.
Wenn Sie Wunschkandidaten anfordern möchten, verwenden Sie dafür das Formular Anforderung eines Wunschkandidaten (siehe unten). Wenn Sie mehrere Einsatzstellen haben, klären Sie bitte intern, wer Wunschkandidaten für alle Dienststellen anfordern darf, damit es zu keinen irrtümlichen Mehrfach-Anforderungen kommt. (Es sollte ausschließlich eine Person Wunschkandidaten anfordern.)
Fordern Sie Wunschkandidaten umgehend an, auch für Termine, die noch in weiterer Zukunft liegen! Das ist wichtig, weil die Zivildienstserviceagentur rund 4 Monate vor jedem Antrittstermin freie Stellen möglichst amtswegig befüllt – also ohne Rücksprache mit den Einrichtungen. Wenn Ihr Wunschkandidat bereits zu einem anderen Termin oder einer anderen Einrichtung zugwiesen und der Bescheid erlassen wurde, ist eine Zuweisung zu Ihrer Einrichtung oder Änderung des Antrittstermins nicht mehr möglich!
Die rasche Meldung von Wunschkandidaten ist auch wichtig, damit die Stellen nicht mehr als "frei" in der Suche nach Zivildienst-Stellen angezeigt werden. Sonst würden sich Interessenten vergebens bewerben.
Wenn die Zivildienstserviceagentur aus Mangel an geeigneten Kandidaten nicht alle Stellen befüllen kann, können Sie auch kurzfristig bis spätestens 3 Werktage vor dem Dienstantritt Wunschkandidaten anfordern. Ab 6 Wochen vor dem Dienstantritt muss der Bewerber mit der kurzfristigen Zuweisung schriftlich einverstanden sein. 3 Werktage vor dem Antrittstermin endet jede Möglichkeit für eine Zuweisung.
Beachten Sie bitte, ob der Zivildienstleistende die Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 2 Stunden (reine Fahrzeit für Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet) vom Wohnsitz aus erreichen kann.
Bevorzugte Zuweisung:
Die Zivildienstserviceagentur ist ermächtigt, an Einrichtungen in den Bereichen Rettungswesen, Katastrophenhilfe, Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung und Krankenanstalten bevorzugt zuzuweisen, soweit Erfordernisse dies notwendig machen. Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1 ZDG
Wenn Sie keine weiteren Bewerbungen erhalten möchten...
... teilen Sie dies unbedingt Ihrem Zuweisungsreferenten mit (info@zivildienst.gv.at). Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Sie intern bereits einen Bewerber vorgesehen haben, dieser aber noch keine Zivildienstzahl hat und deshalb noch nicht angefordert werden kann. Teilen Sie Ihrem Zuweisungsreferenten auch mit, wenn ein Termin – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr auf dieser Homepage aufscheinen soll.
Zweiteilung des Zivildienstes in Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Einrichtung
Der Zivildienstpflichtige kann mit seiner Wunscheinrichtung eine einmalige Teilung des Zivildienstes vereinbaren. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- auf Antrag des Zivildienstpflichtigen bereits vor Erhalt eines Zuweisungsbescheides (also nicht während der Zivildienstleistung),
- wenn besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen, etwa Härtefälle bei Unternehmern oder Schicksalsschläge in der eigenen Familie
- und nur mit Zustimmung der Einrichtung.
- Die Einrichtung muss für beide Zuweisungstermine einen Bedarf gemeldet haben. Der Zivildienstpflichtige belegt folglich zweimal einen 9-Monatsplatz. Nach der Leistung eines Teils des Zivildienstes bleibt der Platz für die übrigen Monate entweder unbesetzt, oder kann – soweit möglich – mittels eines Versetzungskandidaten für die restliche Zeit belegt werden.
Die Zivildienstserviceagentur prüft die Sachverhalte und legt im Zuweisungsbescheid den Zeitpunkt des ersten und zweiten Dienstantritts und Dienstendes fest.
Gut zu wissen: Ein Antrag auf Zweiteilung des Zivildienstes kann nur vor der Zuweisung zum Zivildienst gestellt werden. Wenn der Zivildienstleistende nach Erhalt des Zuweisungsbescheides (oder während des Dienstes) die Zivildienstleistung aufgrund von unvorhergesehenen, besonders berücksichtigungswürdigen wirtschaftlichen oder familiären Gründen unterbrechen möchte, kann er – wie schon bisher – einen Antrag auf befristete Befreiung vom Zivildienst nach § 13 ZDG stellen. (Dafür gibt es kein Formular, der Antrag ist selbst zu formulieren.)