Formulare und Downloads für Einrichtungen

Ich Buch Tipp

Handbuch für Vorgesetzte, Rechte und Pflichten

Icon Zivildiener

Anforderung eines Wunschkandidaten

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Finanzielles

Icon Formulare ausfüllen

Dienstantritt, Einschulung

Icon Gesundheit

Krankenstand, Urlaub

Vereinbarung über den qualifizierten Einsatz

Das Formular muss nicht ausgefüllt werden, wenn der Zivildienstleistende das UBV-Modul absolviert hat. Da mit der Absolvierung des UBV-Moduls keine Berufsberechtigung verbunden ist, zählt ein Einsatz nach Abschluss des UBV-Moduls nicht als „Qualifizierter Einsatz“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Ziffer 1 Zivildienstgesetz.

Icon Wegweiser

Versetzung zu einer anderen Einrichtung

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Zeugnisse

  • Die Zivildienstbescheinigung wird von der Zivildienstserviceagentur erstellt und an die Einrichtung gesendet.
Icon Award

Zivildiener des Jahres: Nominierungsformular und Infos

Icon Infos für Einrichtungen

Anträge, um eine neue Einrichtung zu werden oder neue Einsatzstellen einzubeziehen

Überschreitungsplätze

Überschreitungsplätze sind – in besonderen Ausnahmefällen – für die kurzfristige Überschreitung der maximal genehmigten Plätze vorgesehen. Etwa für Zivildiener, die nach 24 Krankenstandstagen vorzeitig entlassen wurden und ehestmöglich wieder zu Ihrer Einrichtung zugewiesen werden sollen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf andere Termine hat.

Sie müssen den Antrag nur einmal stellen. Wenn ein Überschreitungsplatz genehmigt wird, können Sie diesen für jeden berechtigen Anlassfall verwenden. Überschreitungsplätze dürfen aber nicht ununterbrochen besetzt werden, sondern nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Zivildienstserviceagentur.

Aufstockung der Zivildienstplätze

Wenn Sie dauerhaft mehr Plätze benötigen, weil beispielweise eine Einsatzstelle dazugekommen ist, verwenden Sie bitte den Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze.

Wichtig für Einrichtungen der Kategorien 1 und 2, die vom Bund ein monatliches Zivildienstgeld erhalten:

Bei einer Aufstockung erhält die Einrichtung (deren Rechtsträger) nach Rechtskraft des Aufstockungsbescheides für die unmittelbar nächsten Zuweisungen bis zum Ausmaß der zusätzlich zugesprochenen Plätze kein Zivildienstgeld von monatlich 740 Euro bzw. 550 Euro. Folglich ist für die aufgestockten Plätze mit Kosten von rund 1.000 Euro pro aufgestocktem Platz und Monat für den Zeitraum von 9 Monaten zu rechnen. Danach (nach 9 Monaten) erhält die Einrichtung auch für die neuen Plätze das Zivildienstgeld von 740 Euro bzw. 550 Euro. (Hinweis: Die frühere Vergütung von 130 Euro an den Bund ist mit 01.01.2023 weggefallen.)

Im Jahr 2024 können jedoch nur Einrichtungen in den Sparten Rettungswesen, Katastrophenhilfe, Sozial- und Behindertenhilfe, Altenbetreuung, Krankenanstalten Plätze aufstocken, da die österreichweite Bedarfsdeckung im Vorjahr unter 90% lag. In allen anderen Zivildienstsparten sind derzeit keine Aufstockungen möglich, außer:

  • bei einem Rechtsträgerwechsel: Wenn eine bereits anerkannte Zivildiensteinrichtung widerrufen und unter einem anderen Rechtsträger neu anerkannt wird und die Anzahl der bisher genehmigten Plätze nicht erhöht wird.
  • Wenn Plätze innerhalb der Einrichtungen eines Rechtsträgers umverteilt werden und die Gesamtzahl der Plätze des Rechtsträgers unverändert bleibt.

Außerdem ist bei einer Aufstockung der Plätze die Bedarfsdeckung zu berücksichtigen, und zwar: die Bedarfsdeckung in der Einrichtung, im Einrichtungs-Bundesland und in den angrenzenden Bundesländern;

Änderung der Tätigkeiten

Die Tätigkeiten der Zivildienstleistenden werden mit Bescheid genehmigt. Eine Änderung der Tätigkeiten ist mit folgendem Antrag möglich:

Antrag auf Widerruf der Einrichtung

Wenn eine Einrichtung geschlossen wird oder wenn Sie in Zukunft keine Zivildienstleistenden mehr einsetzen möchten, senden Sie bitte einen Antrag auf Widerruf der Einrichtung an das zuständige Amt der Landesregierung. Es gibt kein vorgegebenen Formular, bitte formulieren Sie den Antrag in wenigen Sätzen selbst.

Icon Verordnung

Zivildienstgesetz (ZDG) und Verordnungen zum Zivildienst