2 Wochen Urlaub (Dienstfreistellung)
Zivildienstleistende haben das Recht auf 2 Wochen Dienstfreistellung (Urlaub). Das sind 12 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche, 10 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.
Über den konkreten Zeitpunkt und Zeitraum des Urlaubes müssen Sie und der Zivildienstleistende rechtzeitig eine Vereinbarung treffen. Am besten schriftlich. Dabei ist auf die dienstlichen Interessen der Einrichtung (Einsatzstelle) und die persönlichen Interessen des Zivildienstleistenden angemessen Rücksicht zu nehmen. Gibt es eine Einigung, kann der Zivildienstleistende seinen Urlaub jederzeit konsumieren.
Falls es keine Einigung gibt, hat der Zivildienstleistende die Hälfte des Urlaubes (1 Woche) zu Beginn des 7. Monats und die andere Hälfte (die restlichen Tage) am Ende seines Zivildienstes zu konsumieren.
Wenn der Zivildienstleistende während der Dienstfreistellung erkrankt, so sind die Tage der Erkrankung dann nicht auf den Gesamtanspruch anzurechnen, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage gedauert hat und korrekt sowie fristgerecht gemeldet wurde.
Falls der Zivildienstleistende auf seinen Urlaub vergisst (oder wenn er den Urlaub am Ende des Zivildienstes konsumiert und währenddessen erkrankt), hat er keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung für Urlaubstage. Allerdings sind Sie als Vorgesetzter verpflichtet, den Zivildienstleistenden über den Urlaubsanspruch und den rechtzeitigen Verbrauch des Urlaubes zu unterrichten.
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