Wenn Sie den Zivildienst schon vollständig abgeleistet haben, können Sie das Erlöschen der Zivildienstpflicht beantragen, um einen Dienst ausüben zu können als:
- Polizist bzw. Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach § 5 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes,
- Bediensteter des rechtskundigen Dienstes beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, der nach § 58 Abs. 7 des Asylgesetzes 2005 zur Ausübung exekutivdienstlicher Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt ist,
- Soldat, der dem Bundesheer aufgrund eines Dienstverhältnisses oder als Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistender angehört,
- Angehöriger eines Wachkörpers (nicht jedoch eines privaten Sicherheitsdienstes),
- Sonstiger öffentlich Bediensteter, zu dessen Dienstausübung das Führen einer Schusswaffe erforderlich ist;
Voraussetzungen:
- Bewerben Sie sich bitte bei der gewünschten Stelle, zum Beispiel bei der Polizei.
- Sie müssen eine Bestätigung der personalführenden Stelle über die Eignung zum gewünschten Dienst einholen - zum Beispiel eine Kopie des positiven Aufnahmetests. (Einzige Ausnahme: Wenn Sie Soldat werden möchten, brauchen Sie diese Bestätigung nicht.)
- Senden Sie die Bestätigung dann gemeinsam mit dem "Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht" an die Zivildienstserviceagentur. (Einzige Ausnahme: Nur wenn Sie Soldat beim Bundesheer werden möchten, brauchen Sie keine Bestätigung beizulegen.)
- Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, werden Sie mit Rechtskraft des Bescheides wehrpflichtig. Sie müssen aber keinen Grundwehrdienst mehr leisten.
- Das ist wirklich wichtig: Der Bescheid ist vorerst auf ein Jahr befristet. Deshalb müssen Sie innerhalb eines Jahres einen Nachweis über Ihre tatsächliche Aufnahme in den öffentlichen Dienst an die Zivildienstserviceagentur senden. Zum Beispiel eine Kopie Ihres Dienstvertrages. Wenn Sie den Nachweis nicht rechtzeitig oder gar nicht an die Zivildienstserviceagentur senden, werden Sie wieder zivildienstpflichtig und dürfen den gewünschten Dienst nicht mehr ausüben! Tipp: Speichern Sie sich in Ihrem Kalender, dass Sie eine Kopie des Dienstvertrages innerhalb eines Jahres an die Zivildienstserviceagentur senden müssen.
Gut zu wissen: Sie dürfen den Antrag auf Erlöschen der Zivildienstpflicht maximal 2 Mal stellen!
Ausnahmegenehmigung vom 15-jährigen Waffenverbot
Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist Ihnen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt.
Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden. Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 ZDG.
Der Antrag (bitte selbst formulieren) ist bei der zuständigen Landespolizeidirektion einzubringen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landespolizeidirektion Ihres Bundeslandes: