FAQs für Zivildiener und Eltern

Kleine Spielzeugplättchen mit den aufgedruckten Großbuchstaben „Fragen“ und „Antworten“, am linken oberen Bildschirmrand ist das Zivildienstabzeichen zu sehen.

FAQs für zukünftige Zivildiener

Um Zivildienst leisten zu können, müssen Sie:

  • männlicher österreichischer Staatsbürger sein
  • mindestens 17 Jahre alt sein
  • bei der Stellung tauglich oder "teiltauglich" sein
  • und die Zivildiensterklärung rechtzeitig abgeben: innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Tauglichkeitsfeststellung und darüber hinaus bis spätestens 3 Tage vor Zustellung eines Einberufungsbefehles zum Präsenzdienst; 

Details siehe Der Weg zum Zivildienst. Hier geht's zum Formular Zivildiensterklärung.

Jeder Zivildienstleistende erhält eine Grundvergütung von monatlich 585,10 Euro (Stand: Jänner 2024) und monatlich bis zu rund 400 Euro Verpflegungsgeld oder kostenlose Mahlzeiten (Frühstück, warme Hauptmahlzeit, eine weitere Mahlzeit). Zivildienstleistende sind kranken- und unfallversichert und erhalten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – eine Wohnkostenbeihilfe und/oder Familien-/Partnerunterhalt. Auf Antrag ist eine Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe und der Landesabgabe möglich.

Mit dem KlimaTicket Ö Zivildienst können Zivildienstleistende von Beginn bis Ende des Zivildienstes alle teilnehmenden öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich kostenlos nutzen, auch in der Freizeit.

Bestellung KlimaTicket Ö Zivildienst:

Ab einem Monat vor Beginn Ihres Zivildienstes können Sie das KlimaTicket Ö Zivildienst bei den Servicestellen der Vertriebspartner von ÖBB, Westbahn, der Verkehrsverbünde und Stadtverkehrsunternehmen kostenfrei bestellen. Nehmen Sie unbedingt Ihren Zuweisungsbescheid, ein Foto und einen Lichtbildausweis mit.

Eine Online-Bestellung ist nicht möglich, weil die Berechtigungsnachweise (wie Zuweisungsbescheid) direkt beim Schalter geprüft werden.

Das KlimaTicket Ö Zivildienst ist dann von Beginn bis Ende des Zivildienstes gültig.

Falls Sie bereits privat ein KlimaTicket besitzen, können Sie dieses stornieren, um während Ihres Zivildienstes die Kosten dafür nicht tragen zu müssen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Servicestellen der Vertriebspartner oder beim KlimaTicket Kundenservice

PKW-Kosten werden nicht erstattet.

Wenn Sie am Dienstort untergebracht sind und in Gebieten eingesetzt werden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht versorgt werden, erhalten Sie - auf Antrag - einen Fahrtkostenersatz für 4 einfache Fahrten pro Monat zwischen Ihrem Wohn- und Dienstort in jener Höhe, wie sie bei Benützung eines Massenbeförderungsmittels gebühren würde (das heißt, es wird der fiktive Fahrpreis ersetzt).

Ausführlichere Infos finden Sie unter Finanzielles.

Das KlimaTicket Ö Zivildienst erhalten Sie nicht automatisch von der Zivildienstserviceagentur zugesendet, sondern Sie müssen dieses rechtzeitig selbst bestellen.

Bestellung KlimaTicket Ö Zivildienst:

Ab einem Monat vor Beginn Ihres Zivildienstes können Sie das KlimaTicket Ö Zivildienst bei den Servicestellen der Vertriebspartner von ÖBB, Westbahn, der Verkehrsverbünde und Stadtverkehrsunternehmen kostenfrei bestellen. Nehmen Sie unbedingt Ihren Zuweisungsbescheid, ein Foto und einen Lichtbildausweis mit.

Eine Online-Bestellung ist nicht möglich, weil die Berechtigungsnachweise (wie Zuweisungsbescheid) direkt beim Schalter geprüft werden.

Das KlimaTicket Ö Zivildienst ist dann von Beginn bis Ende des Zivildienstes gültig.

Falls Sie bereits privat ein KlimaTicket besitzen, können Sie dieses stornieren, um während Ihres Zivildienstes die Kosten dafür nicht tragen zu müssen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Servicestellen der Vertriebspartner oder beim KlimaTicket Kundenservice.

Zivildienst kann nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Die meisten Zivildienstleistenden sind im Rettungswesen (rund 40%), in der Sozial- und Behindertenhilfe (rund 30%) und in der Altenbetreuung (rund 10%) eingesetzt. Zivildienstleistende sind auch im Zivil- und Katastrophenschutz, in der Flüchtlingsbetreuung, in Krankenhäusern, Kindergärten, in der landwirtschaftlichen Betriebshilfe, in inländischen Gedenkstätten, Justizanstalten, in der Jugendarbeit und im Umweltschutz tätig.

Mittlerweile gibt es über 1.500 Trägerorganisationen mit vielen dazu gehörenden Einsatzstellen. Die größten Trägerorganisationen sind das Österreichische Rote Kreuz, der Samariterbund Österreichs, die Johanniter, Lebenshilfe, Caritas, Diakonie und die Feuerwehrverbände.

Wichtig ist, dass Sie sich so früh wie möglich informieren, welche Einrichtungen es in Ihrer Nähe gibt und wie viele Plätze frei sind. Die Einrichtungen und Termine finden Sie unter Suche nach Zivildienst-Stellen.

Im Formular Zivildiensterklärung können Sie Zuweisungswünsche abgeben – allerdings gibt es beliebte und weniger beliebte Termine. Deshalb ist es am besten, wenn Sie so früh wie möglich mit Ihrer Wunscheinrichtung Kontakt aufnehmen und sich von dieser als Wunschkandidat anfordern lassen. Dadurch haben Sie eine hohe Chance, zu dieser zugewiesen zu werden. Trotzdem gibt es keine 100-prozentige Garantie auf eine wunschgemäße Zuweisung.

Wichtig ist, dass Sie sich so früh wie möglich informieren, welche Einrichtungen es in Ihrer Nähe gibt und wie viele Plätze frei sind. Die Einrichtungen und Termine finden Sie unter Suche nach Zivildienst-Stellen.

Wenn bei Ihrer Stellung eine eingeschränkte Tauglichkeit ("Teiltauglichkeit") festgestellt wurde, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Wunscheinrichtung, ob Sie entsprechend Ihrer körperlichen Einschränkungen eingesetzt werden können. Wenn der Einsatz möglich ist, lassen Sie sich von Ihrer Wunscheinrichtung rechtzeitig anfordern. Dadurch haben Sie eine hohe Chance, zu dieser zugewiesen zu werden. Trotzdem gibt es keine 100-prozentige Garantie auf eine wunschgemäße Zuweisung.

Wenn Sie keine passende Stelle finden, kontaktieren Sie bitte die Zivildienstserviceagentur unter info@zivildienst.gv.at.

Bitte teilen Sie dies der Zivildienstserviceagentur mit (info@zivildienst.gv.at). Weitere Informationen finden Sie unter Befristete Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Interessen.

Eine Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst ist bis zum 35. Geburtstag möglich. Eine Zuweisung zum außerordentlichen Zivildienst (nur bei Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und außerordentlichen Notständen) ist bis zum 50. Geburtstag möglich.

Der Zivildienst ist grundsätzlich ohne Unterbrechung zu leisten. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Sie mit einer Einrichtung eine einmalige Teilung des Zivildienstes vereinbaren. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihre Wunscheinrichtung. Eine Zweiteilung des Zivildienstes ist nur möglich,

  • wenn besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen, etwa Härtefälle bei Unternehmern oder Schicksalsschläge in der eigenen Familie,
  • und nur dann, wenn die Einrichtung zustimmt. Die Einrichtung muss auch für beiden Termine einen Bedarf an Zivildienstleistenden gemeldet haben.
  • Außerdem müssen Sie den Antrag auf Zweiteilung des Zivildienstes schon vor Erhalt eines Zuweisungsbescheides stellen. Wenn Sie schon einen Zuweisungsbescheid erhalten haben, oder wenn Sie den Zivildienst gerade leisten, können Sie keinen Antrag auf Zweiteilung stellen.

Die Zivildienstserviceagentur prüft die Sachverhalte und legt im Zuweisungsbescheid den Zeitpunkt des ersten und zweiten Dienstantritts und Dienstendes fest. Den Antrag finden Sie unter Formulare.

Ja, solange Sie die Einrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 2 Stunden Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet) von Ihrem Wohnsitz aus erreichen können. Wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden beträgt (gerechnet von der zu Ihrem Wohnort nächstgelegenen „Öffi-Station" bis zur Ausstiegsstelle beim Dienstort, und Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet), muss Ihnen die Einrichtung eine Unterbringung kostenlos zur Verfügung stellen.

Wenn Sie in der Nähe eines Nebenwohnsitzes zugewiesen werden möchten, müssen Sie dies der Zivildienstserviceagentur rechtzeitig mitteilen. Am besten mehrere Monate vor Ihrem Wunschtermin. Ansonsten werden Sie in Hauptwohnsitz-Nähe zugewiesen.

Nein, solange Sie Ihre Wunscheinrichtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 2 Stunden Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet) erreichen können. Wenn die tägliche Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohn- und Dienstort mehr als 2 Stunden beträgt (gerechnet von der zu Ihrem Wohnort nächstgelegenen „Öffi-Station" bis zur Ausstiegsstelle beim Dienstort, und Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet), muss Ihnen die Einrichtung eine Unterbringung kostenlos zur Verfügung stellen.

Wenn Sie in der Nähe eines Nebenwohnsitzes zugewiesen werden möchten, müssen Sie dies jedoch der Zivildienstserviceagentur rechtzeitig mitteilen. Am besten mehrere Monate vor Ihrem Wunschtermin. Ansonsten werden Sie in Hauptwohnsitz-Nähe zugewiesen.

Nein. Nur bei behördlich anerkannten Zivildienst-Einrichtungen, siehe Suche nach Zivildienst-Stellen.

Sie erhalten den Zuweisungsbescheid normalerweise 4 Monate vor dem Zivildienstbeginn mit der Post zugeschickt. Ausnahme: Bei einer kurzfristigen Zuweisung knapp vor dem Dienstantritt wird der Bescheid entsprechend später zugestellt.

Erklärung 1: Manche Einrichtungen haben untergeordnete Einsatzstellen, das sind zum Beispiel Bezirksstellen. Auf dem Zuweisungsbescheid steht trotzdem immer nur die Einrichtung – und nicht die untergeordnete Bezirksstelle. Bitte rufen Sie die Einrichtung an, die im Zuweisungsbescheid angegeben ist, und fragen diese, in welcher Dienststelle Sie nach dem Dienstantritt eingesetzt werden.

Beispiel:
Einrichtung: Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband
Einsatzstellen: Bezirksstelle Amstetten, Bezirksstelle Gloggnitz, Bezirksstelle Hainburg, Bezirksstelle Horn, usw.

Erklärung 2: Es kann aber auch sein, dass bei Ihrer Wunscheinrichtung kein Platz mehr frei war, oder dass zu einem anderen Dienstantrittstermin oder bei einer anderen Einrichtung Zivildiener benötigt wurden, und Sie deshalb dorthin zugewiesen wurden. Sie müssen den Dienst bei der Einrichtung beginnen, die im Zuweisungsbescheid angegeben ist.

Nein. Ein Umtausch oder eine Terminverschiebung ist grundsätzlich nicht möglich.

Der Zuweisungsbescheid darf nur in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen behoben werden:

  • Wenn Sie zum Dienstantrittstermin noch in Ausbildung sind - und diese Ausbildung bereits vor dem 1. Jänner Ihres Stellungsjahres begonnen haben. Für eine später begonnene Ausbildung - wie zum Beispiel ein Studium - ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außerordentliche Härte beziehungsweise ein bedeutender Nachteil entstehen würde.
  • Wenn Sie einen Widerruf der Zivildiensterklärung (innerhalb der Frist) abgeben, weil Sie den Grundwehrdienst beim Bundesheer leisten möchten.
  • Wenn es unvorhergesehene, besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Gründe gibt (siehe Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Interessen).
  • Wenn Sie begründete Zweifel an Ihrer gesundheitlichen Eignung für die Dienstleistung haben, können Sie um Überprüfung der Dienstfähigkeit ansuchen.

Wenn Sie vor Beginn des Zivildienstes in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Zuweisung zum Zivildienst bzw. über den Erhalt des Zuweisungsbescheides informieren! Diese Mitteilung ist eine Voraussetzung für den Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz.

Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber am besten schriftlich bestätigen, dass Sie ihm den Zuweisungsbescheid unverzüglich nach der Zustellung vorgelegt und ihn über die Zuweisung zum Zivildienst informiert haben.

Außerdem müssen Sie dem Arbeitgeber (Dienstgeber) jede Veränderung des bei Dienstantritt bekannten Zeitausmaßes des Zivildienstes unverzüglich bekannt geben (eine vorzeitige Entlassung oder Unterbrechung des Zivildienstes). Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes haben Sie Ihre Arbeit umgehend wiederaufzunehmen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie unverzüglich das AMS über die Zuweisung verständigen.

Bei einer Zivildienstleistung von 9 Monaten beträgt der Kündigungs- und Entlassungsschutz einen Monat. Wenn der Zivildienst jedoch kürzer als 2 Monate geleistet wurde, umfasst der Kündigungs- und Entlassungsschutz einen Zeitraum von der halben Dauer des geleisteten Zivildienstes. Beispiel: Eine Zivildienstleistung von 4 Wochen bedeutet einen Kündigungs- und Entlassungsschutz für 2 Wochen.

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie können die Zivildiensterklärung bis spätestens 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides widerrufen, sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst. Antrag siehe Widerruf der Zivildiensterklärung.

Wenn Sie den Zivildienst gerade leisten, können Sie aber keinen Widerruf abgeben.

Sie können eine Ausnahmegenehmigung für die Jagdausübung beantragen. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und für Sportschützen können von den Landespolizeidirektionen Ausnahmen vom 15-jährigen Waffenverbot erteilt werden. Den Antrag (bitte selbst formulieren) senden Sie bitte an die zustädngie Landespolizeidirektion.

In einigen Zivildiensteinrichtungen werden bestimmte Schutzimpfungen vorausgesetzt. Wenn die Mitarbeitenden der Einrichtung bestimmte Impfungen erhalten und Sie als Zivildienstleistender im Wesentlichen dieselben Tätigkeiten ausüben wie diese Mitarbeitenden, muss Ihnen die Einrichtung dieselben Impfungen zur Verfügung stellen.

Genauere Auskünfte, ob in Ihrer Einrichtung bestimmte Impfungen notwendig sind bzw. zur Verfügung gestellt werden, erhalten Sie direkt bei den Einrichtungen.

Die Zivildienstserviceagentur organisiert keine Impfungen und führt auch keine Impfungen für Zivildienstleistende durch.

Kostenlose HPV-Impfung

Seit 1. Juli 2024 ist die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) vom 9. bis zum 30. Geburtstag kostenlos. Weitere Informationen finden Sie unter Humane Papillomaviren (HPV) | Impfen schützt einfach oder auf dem Jugendportal des Bundeskanzleramtes www.jugendportal.at.

Wenn Sie vor Beginn des Zivildienstes für 6 Monate oder länger ins Ausland reisen oder sich dort aufhalten, müssen Sie dies unverzüglich der Zivildienstserviceagentur und der örtlich zuständigen Vertretungsbehörde bekannt geben, damit Sie für diesen Zeitraum nicht zugewiesen werden. Bitte legen Sie Beweismittel bei, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag oder einen Mietvertrag der Wohnung im Ausland.

Wenn Sie Ihren Wohnsitzes nach Österreich zurückverlegen, müssen Sie dies innerhalb von 3 Wochen der Zivildienstserviceagentur melden.

Wenn Sie den Zivildienst schon vollständig abgeleistet haben, müssen Sie den Auslandsaufenthalt nicht mehr melden!

Zivildienstleistende können – wie schon bisher – einen Antrag stellen, um von der Zahlung der ORF-Haushaltsabgabe und der Landesabgabe befreit zu werden.

Wenn Sie bereits jetzt von den ORF-Rundfunkgebühren (GIS-Gebühren) befreit sind, müssen Sie nicht aktiv werden. Die Befreiung wird automatisch übernommen.

In den letzten Jahren haben sich rund 45 Prozent der tauglichen Wehrpflichtigen dazu entschieden, Zivildienst zu leisten. Rund 14.500 Zivildienstpflichtige wurden in den letzten Jahren jährlich den Einrichtungen zugewiesen.

Nein, weil der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist und es für Frauen keine Wehrpflicht gibt. Die Wehrpflicht besteht für alle männlichen österreichischen Staatsbürger vom 17. bis zum 50. Geburtstag bzw. für Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte bis zum 65. Geburtstag.

Frauen können jedoch einen Freiwilligendienst leisten, zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr. Weitere Infos siehe www.freiwilligenweb.at

FAQs während des Zivildienstes

Ein Zivildiener in Uniform der Johanniter Österreichs, der mit seiner Hand auf das Zivildienstabzeichen zeigt, das auf der Uniform seines rechten Oberarms angebracht ist. Im Hintergrund ist ein Rettungsauto.

Jeder Zivildienstleistende erhält eine Grundvergütung von monatlich 585,10 Euro (Stand: Jänner 2024) und monatlich bis zu rund 400 Euro Verpflegungsgeld oder kostenlose Mahlzeiten (Frühstück, warme Hauptmahlzeit, eine weitere Mahlzeit). Außerdem sind Zivildienstleistende kranken- und unfallversichert und erhalten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – eine Wohnkostenbeihilfe und/oder Familien-/Partnerunterhalt. Auf Antrag ist eine Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe und der Landesabgabe möglich. 

Mit dem KlimaTicket Ö Zivildienst können Sie von Beginn bis Ende Ihres Zivildienstes alle teilnehmenden öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich kostenlos nutzen, auch in der Freizeit.

Bestellung KlimaTicket Ö Zivildienst:

Ab einem Monat vor Beginn Ihres Zivildienstes können Sie das KlimaTicket Ö Zivildienst bei den Servicestellen der Vertriebspartner von ÖBB, Westbahn, der Verkehrsverbünde und Stadtverkehrsunternehmen kostenfrei bestellen. Nehmen Sie unbedingt Ihren Zuweisungsbescheid, ein Foto und einen Lichtbildausweis mit.

Eine Online-Bestellung ist nicht möglich, weil die Berechtigungsnachweise (wie Zuweisungsbescheid) direkt beim Schalter geprüft werden.

Das KlimaTicket Ö Zivildienst ist dann ab Beginn bis Ende des Zivildienstes gültig.

Falls Sie bereits privat ein KlimaTicket besitzen, können Sie dieses stornieren, um während Ihres Zivildienstes die Kosten dafür nicht tragen zu müssen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Servicestellen der Vertriebspartner oder beim KlimaTicket Kundenservice.

PKW-Kosten werden nicht erstattet.

Wenn Sie am Dienstort untergebracht sind und in Gebieten eingesetzt werden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht versorgt werden, erhalten Sie - auf Antrag - einen Fahrtkostenersatz für 4 einfache Fahrten pro Monat zwischen Ihrem Wohn- und Dienstort in jener Höhe, wie sie bei Benützung eines Massenbeförderungsmittels gebühren würde (das heißt, es wird der fiktive Fahrpreis ersetzt).

Ausführlichere Infos finden Sie unter Finanzielles.

Das KlimaTicket Ö Zivildienst erhalten Sie nicht automatisch von der Zivildienstserviceagentur zugesendet, sondern Sie müssen dieses rechtzeitig selbst bestellen.

Bestellung KlimaTicket Ö Zivildienst:

Ab einem Monat vor Beginn Ihres Zivildienstes können Sie das KlimaTicket Ö Zivildienst bei den Servicestellen der Vertriebspartner von ÖBB, Westbahn, der Verkehrsverbünde und Stadtverkehrsunternehmen kostenfrei bestellen. Nehmen Sie unbedingt Ihren Zuweisungsbescheid, ein Foto und einen Lichtbildausweis mit.

Eine Online-Bestellung ist nicht möglich, weil die Berechtigungsnachweise (wie Zuweisungsbescheid) direkt beim Schalter geprüft werden.

Das KlimaTicket Ö Zivildienst ist dann ab Beginn bis Ende des Zivildienstes gültig.

Falls Sie bereits privat ein KlimaTicket besitzen, können Sie dieses stornieren, um während Ihres Zivildienstes die Kosten dafür nicht tragen zu müssen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Servicestellen der Vertriebspartner oder beim KlimaTicket Kundenservice.

69 Finanzämter in ganz Österreich sind ID Austria Registrierungsbehörden.

Die ID Austria ist die Weiterentwicklung der Handy-Signatur und für alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr vielseitig nutzbar. Als sichere digitale Identität ermöglicht sie die Online-Identifikation, digitale Ausweisleistungen und die Nutzung zahlreicher digitaler Angebote.

Zivildienstleistende erhalten jene Ausbildungen, die für den jeweiligen Einsatz notwendig sind. Für den Rettungsdienst ist das die Ausbildung zum Rettungssanitäter – das ist eine anerkannte Berufsausbildung. In anderen Bereichen gibt es meist keine speziellen Ausbildungen, aber man lernt trotzdem viel Neues. So können Zivildienstleistende in einem Seniorenheim oder in einer Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderungen sehr viel im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen lernen.

Die tägliche Dienstzeit beträgt grundsätzlich 8 bis 10 Stunden, die wöchentliche Dienstzeit bei Normaldienst bis zu 45 Stunden, bei Turnusdienst bis zu 48 Stunden. (Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Überstunden geleistet werden.) Mehr dazu unter Dienstzeit.

2 Wochen, die Sie in Absprache mit dem Vorgesetzten konsumieren können. Zusätzlich gibt es eine Sonderdienstfreistellung von bis zu 2 Tagen für Berufsvorbereitungen oder Ausbildungszwecke.

Beim Zivildienst gibt es keine Pflegefreistellung und keine Übersiedlungstage. Allerdings ist aus dringenden familiären oder wichtigen persönlichen Gründen eine Sonderdienstfreistellung von bis zu einer Woche möglich, aber nur, wenn der Vorgesetzte damit einverstanden ist. Auf die Sonderdienstfreistellung hat man keinen Rechtsanspruch.

Mehr dazu unter Urlaub.

Nein. Gute Reise!

Informieren Sie sich bitte unter Krankenstand. Gute Besserung!

Ja, Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz kranken- und unfallversichert, und zwar bei der Österreichischen Gesundheitskasse Ihres Hauptwohnsitzes. Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz etwa in Niederösterreich haben, sind Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle kranken- und unfallversichert - auch dann, wenn Sie Ihren Zivildienst in Wien leisten.

Sie sind von der Service-Gebühr für die e-card und von der Rezeptgebühr für Arzneimittel befreit. Zivildienstzeiten werden nach den Bestimmungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes auf dem Pensionskonto erfasst.

In einigen Zivildiensteinrichtungen werden bestimmte Schutzimpfungen vorausgesetzt. Wenn die Mitarbeitenden der Einrichtung bestimmte Impfungen erhalten und Sie als Zivildienstleistender im Wesentlichen dieselben Tätigkeiten ausüben wie diese Mitarbeitenden, muss Ihnen die Einrichtung dieselben Impfungen zur Verfügung stellen.

Genauere Auskünfte, ob in Ihrer Einrichtung bestimmte Impfungen notwendig sind bzw. zur Verfügung gestellt werden, erhalten Sie direkt bei den Einrichtungen.

Die Zivildienstserviceagentur organisiert keine Impfungen und führt auch keine Impfungen für Zivildienstleistende durch.

Kostenlose HPV-Impfung

Seit 1. Juli 2024 ist die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) vom 9. bis zum 30. Geburtstag kostenlosWeitere Informationen finden Sie unter Humane Papillomaviren (HPV) | Impfen schützt einfach oder auf dem Jugendportal des Bundeskanzleramtes www.jugendportal.at.

Zivildienstleistende können – wie schon bisher – einen Antrag stellen, um von der Zahlung der ORF-Haushaltsabgabe und der Landesabgabe befreit zu werden.

Die ORF-Haushaltsabgabe wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz hat. Nebenwohnsitze sind ausgenommen.

Wenn Sie bereits jetzt von den ORF-Rundfunkgebühren (GIS-Gebühren) befreit sind, müssen Sie nicht aktiv werden. Die Befreiung wird automatisch übernommen.

Ja, allerdings darf eine sonstige Beschäftigung nur in der dienstfreien Zeit ausgeübt werden und die Zivildienstleistung in keiner Weise beeinträchtigen. Wenn Sie steuerrechtliche Fragen zu Bezügen aus einer weiteren Beschäftigung haben, klären Sie diese bitte mit dem Finanzamt.

Ja. Sie haben Anspruch auf einen „Papamonat“:

  • für die Dauer von 4 Wochen,
  • im Zeitraum ab der Geburt Ihres Kindes bis 12 Wochen nach der Geburt des Kindes,
  • wenn das Kind zu Ihrem Haushalt gehört;
  • Im Zivildienst begonnene Ausbildungen müssen Sie vor dem Papamonat abschließen.
  • Sie müssen Ihren Vorgesetzten zumindest eine Woche vor dem gewünschten Beginn des Papamonats darüber informieren.

Der Papamonat zählt als geleistete Zivildienstzeit. Sie erhalten weiterhin die Grundvergütung und Verpflegung bzw. Verpflegungsgeld von Ihrer Einrichtung und sind kranken- und unfallversichert. Darüber hinaus können Sie einen Familien-/Partnerunterhalt beantragen. Mehr Infos und Antrag siehe: Familien-/Partnerunterhalt.

Eine allfällige Wohnkostenbeihilfe und Familienunterhalt werden normalerweise monatlich im Voraus ausgezahlt. Also schon vor dem Monatsersten. Das bedeutet, Sie haben diese Beihilfen bereits vor dem Monatsersten des letzten Zivildienstmonates erhalten.

Klicken Sie bitte auf Beschwerden. Zivildienstleistende können sich über Mängel und Übelstände im Bereich des Zivildienstes beschweren, insbesondere über erlittenes Unrecht oder Eingriffe in dienstliche Befugnisse.

Wenn Ihre Einrichtung mehrere Dienststellen hat, können Sie mit Ihrem Vorgesetzten über eine interne Versetzung zu einer anderen Dienststelle sprechen.

Wenn Sie zu einer ganz anderen Einrichtung wechseln möchten, brauchen Sie dazu einen Versetzungsbescheid der Zivildienstserviceagentur. Wir empfehlen, dass Sie sich selbst eine neue Einrichtung suchen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf Versetzungsliste und Versetzung zu einer anderen Einrichtung.

Nein. Es gibt keine freiwillige Verlängerung.

Manchmal wird „Verlängerung“ mit „Verschiebung des Zivildienstes“ verwechselt. Wenn Sie den Zivildienst verschieben möchten, weil Sie noch in der Schule/Lehre sind, finden Sie weitere Infos unter Verschieben/Aufschub des Zivildienstes.

In Österreich engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich. Der Zivildienst spielt dabei eine sehr große Rolle, weil die Eintrittsbarriere ins Ehrenamt durch die vorhandene Ausbildung (etwa zum Rettungssanitäter) und durch das Kennen der Organisation sinkt. Eine Studie der WU-Wien zeigt, dass etwa ein Drittel der Zivildienstleistenden später weiterhin in der Einrichtung tätig ist – die meisten als Ehrenamtliche, ein Teil auch als hauptamtliche Mitarbeiter. Einige Zivildienstleistende entscheiden sich - aufgrund ihrer Erfahrungen beim Zivildienst - für einen Beruf im Sozial- und Gesundheitsbereich.