Gut zu wissen: Bewerbung bei Ihrer Wunscheinrichtung und Anforderung durch die Einrichtung

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Die Zivildienstserviceagentur weist Sie mit dem Zuweisungsbescheid einer Einrichtung zu. Die Zuweisung erfolgt entweder nach rechtzeitiger Anforderung durch Ihre Wunscheinrichtung oder amtswegig nach freien Stellen, persönlicher Eignung und Erfordernissen des Zivildienstes.

Sie können im Formular Zivildiensterklärung einen Zuweisungswunsch abgeben. Allerdings gibt es beliebte und weniger beliebte Termine. Außerdem können mehrere Personen die gleichen Wünsche haben, Einrichtungen dürfen aber nur eine bestimmte Maximalzahl an Zivildienstleistenden einsetzen.

Bewerben Sie sich deshalb so bald wie möglich bei Ihrer Wunscheinrichtung! Das können Sie jederzeit tun – auch dann, wenn Sie noch in einer Schule oder Lehre sind.

Bei einem Bewerbungsgespräch können Sie die Einrichtung kennen lernen und Fragen zum Zivildienst stellen, zum Beispiel:

  • Welche Aufgaben haben Zivildienstleistende in der Einrichtung? Erhalte ich Verpflegung oder Verpflegungsgeld? Wie sind die Dienstzeiten geregelt? Gibt es bestimmte Ausbildungen, wie die Ausbildung zum Rettungssanitäter bei einer Rettungsorganisation?
  • Manche Einrichtungen haben mehrere Einsatzstellen, zum Beispiel Bezirksstellen oder Ortsstellen. Fragen Sie deshalb auch nach Ihrem voraussichtlichen Dienstort.
  • Sie können den Zivildienst in ganz Österreich leisten. Wichtig ist, dass Sie die Dienststelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer Fahrzeit von 2 Stunden erreichen können – gerechnet von der vom Wohnort nächstgelegenen Öffi-Station bis zur Ausstiegsstelle beim Dienstort, sowie Hin- und Rückfahrt zusammengezählt. Bei einer längeren Fahrzeit muss Ihnen die Einrichtung eine Unterbringung kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Wenn bei Ihrer Stellung eine eingeschränkte Tauglichkeit ("Teiltauglichkeit") festgestellt wurde, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Wunscheinrichtung, ob Sie entsprechend Ihrer körperlichen Einschränkungen eingesetzt werden können. Wenn der Einsatz möglich ist, lassen Sie sich von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern. Falls Sie keine passende Stelle finden, kontaktieren Sie bitte die Zivildienstserviceagentur unter info@zivildienst.gv.at.
Icon Tipp

Rechtzeitige Anforderung als Wunschkandidat:

Lassen Sie sich dann ehestmöglich — also bis spätestens 4 Monate vor dem Ende Ihrer Schulausbildung oder Lehre — von Ihrer Wunscheinrichtung als Wunschkandidat anfordern. Eine spätere Anforderung ist nur dann möglich, wenn Sie zuvor noch nicht durch die Zivildienstserviceagentur einer Einrichtung zugewiesen wurden!

Für die Anforderung als Wunschkandidat brauchen Sie Ihre Zivildienstzahl. Diese steht im Feststellungsbescheid, den Sie 4 bis 6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung erhalten. (Der Feststellungsbescheid ist der erste Bescheid, den Sie von der Zivildienstserviceagentur erhalten.) Falls Sie den Feststellungsbescheid verloren haben, können Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen und Geburtsdatum an feststellung@zivildienst.gv.at senden.

Wenn Sie sich von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern lassen, haben Sie eine sehr hohe Chance, dieser zugewiesen zu werden. Eine 100%ige Garantie gibt es aber nicht!

Wenn Sie sich nicht – oder nicht rechtzeitig – von einer Einrichtung anfordern lassen, sucht die Zivildienstserviceagentur eine Stelle für Sie und weist Sie amtswegig einer Einrichtung zu. Es kann sein, dass Wünsche, die Sie in der Zivildiensterklärung abgegeben haben, dann nicht berücksichtigt werden können. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch, zum gewünschten Antrittstermin, Einsatzbereich oder der gewünschten Einrichtung zugewiesen zu werden.

 Wichtig: Sobald der Zuweisungsbescheid erlassen wurde, ist aus rechtlichen Gründen keine Anforderung als Wunschkandidat oder Änderung der Zuweisung mehr möglich. Sie können dann nicht mehr einer anderen Einrichtung oder zu einem anderen Antrittstermin zugewiesen werden!

Die Zivildienst-Stellen finden Sie unter:

Wenn Sie gerade in einer Schule oder Lehre sind, die Sie innerhalb eines Jahres abschließen:

Icon Bildung
  • Sie können sich jederzeit bei Einrichtungen um eine Stelle bewerben. Auch dann, wenn Sie noch in der Schule oder Lehre sind.
  • Wir empfehlen, dass Sie Ihre Wunscheinrichtungen kontaktieren und sich bei diesen persönlich vorstellen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Suche nach Zivildienst-Stellen.
  • Lassen Sie sich bitte ehestmöglich (bis spätestens 4 Monate vor dem Ende Ihrer Schul- oder Lehrausbildung) von einer Wunscheinrichtung anfordern. Dadurch haben Sie eine sehr hohe Chance, dieser Einrichtung zugewiesen zu werden. Eine spätere Anforderung kann nur mehr berücksichtigt werden, solange Sie von der Zivildienstserviceagentur noch nicht einer Einrichtung zugewiesen worden sind.
  • Senden Sie bitte eine Kopie der Schulbesuchsbestätigung oder eine Kopie des Lehrvertrages an die Zivildienstserviceagentur. Wenn Sie diese Kopie schon mit der Zivildiensterklärung abgegeben haben, brauchen Sie sie nicht nochmals zu schicken. Das Formular Antrag auf Aufschub müssen Sie nicht ausfüllen, wenn Sie die Ausbildung nachweislich demnächst abschließen.

Wenn Ihre Ausbildung noch mehrere Jahre dauert oder wenn Sie studieren:

  • Ein Aufschub der Zivildienstleistung kann grundsätzlich nur für jene Ausbildung gewährt werden, die Sie bereits vor dem 1. Jänner Ihres Stellungsjahres begonnen haben.
  • Für eine später begonnene Ausbildung - zum Beispiel ein Studium - ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außerordentliche Härte oder ein bedeutender Nachteil entstehen würde. Wenn dies der Fall ist, senden Sie bitte so bald wie möglich einen Antrag auf Aufschub mit entsprechenden Nachweisen (Kopie des Lehrvertrages, der Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung, Kopie des Studienblattes oder Studienbeihilfenbescheides) an die Zivildienstserviceagentur. Eine außerordentliche Härte oder ein bedeutender Nachteil ist beispielsweise die Verzögerung des Ausbildungsabschlusses um 2 Jahre durch den Zivildienst.
  • Wenn Sie einen Aufschub des Zivildienstes erhalten, sollten Sie sich rechtzeitig (bis spätestens 4 Monate vor dem Ende Ihrer Schul- oder Lehrausbildung) von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern lassen. Eine spätere Anforderung kann nur mehr berücksichtigt werden, solange Sie von der Zivildienstserviceagentur noch nicht einer Einrichtung zugewiesen worden sind.
  • Die maximal mögliche Frist für einen Aufschub ist der 15. September des Kalenderjahres, in dem das 28. Lebensjahr vollendet wird.
Icon Befristete Befreiung

Befristete Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Interessen:

Insoweit es unvorhergesehene besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern, kann eine befristete Befreiung von der Zivildienstleistung gewährt werden. Bei Vorliegen dieser Gründe können Sie einen selbst formulierten, begründeten Antrag schriftlich an die Zivildienstserviceagentur stellen. Entsprechende Nachweise (Beweismittel) müssen beigelegt werden. 

Einem Antrag auf befristete Befreiung vom Zivildienst kann aber nur dann stattgegeben werden, wenn Sie nicht gegen die Harmonisierungspflicht verstoßen haben. Diese sieht vor, dass jeder Zivildienstpflichtige in Kenntnis des noch vor ihm liegenden Zivildienstes alle seine persönlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände so einzurichten hat, dass er den bevorstehenden Zivildienst ungehindert leisten kann. Eine von der Zivildienstleistung befreite Person muss den Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung unverzüglich der Zivildienstserviceagentur mitteilen.

Für Hochzeiten erhalten Sie keine Befreiung vom Zivildienst – auch dann nicht, wenn die Hochzeit im Ausland ist!

Für eine Hochzeit können Sie jedoch einen Urlaub oder Sonderdienstfreistellung bei Ihrem Vorgesetzten beantragen. Ob der Urlaub oder die Sonderdienstfreistellung zum gewünschten Zeitpunkt genehmigt wird, entscheidet jedoch Ihr Vorgesetzter.

Urlaub und Sonderdienstfreistellung für Zivildienstleistende:

Sie haben das Recht auf 2 Wochen Urlaub (12 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche, 10 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Über den konkreten Zeitpunkt und Zeitraum des Urlaubes müssten Sie rechtzeitig eine Vereinbarung mit Ihrem Vorgesetzten treffen. Am besten schriftlich. Wenn es eine Einigung gibt, können Sie Ihren Urlaub jederzeit konsumieren. Nur dann, wenn es keine Einigung gibt, sind die Hälfte des Urlaubes (1 Woche) zu Beginn des 7. Zivildienst-Monats und die restlichen Tage am Ende des Zivildienstes zu konsumieren.

Weiters können Sie aus familiären oder sonstigen wichtigen persönlichen Gründen – eine Sonderdienstfreistellung bei Ihrem Vorgesetzten beantragen. Eine Sonderdienstfreistellung ist insgesamt maximal bis zu einer Woche möglich. Auf die Sonderdienstfreistellung haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch – diese ist also nur möglich, wenn der Vorgesetzte damit einverstanden ist.

Bei Fragen zur befristeten Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Gründen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zivildienstserviceagentur per E-Mail an info@zivildienst.gv.at gerne zur Verfügung.