Frist für die Anforderung als Wunschkandidat:
Lassen Sie sich bitte ehestmöglich (bis spätestens 4 Monate vor dem Ende Ihrer Schul- oder Lehrausbildung) von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern. Eine spätere Anforderung kann nur berücksichtigt werden, solange Sie noch nicht von der Zivildienstserviceagentur mit Bescheid zugewiesen worden sind.
Für die Anforderung als Wunschkandidat brauchen Sie Ihre Zivildienstzahl. Diese steht im Feststellungsbescheid - das ist der erste Bescheid, den Sie etwa 4 bis 6 Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung von der Zivildienstserviceagentur erhalten.
Wenn bei Ihrer Stellung eine eingeschränkte Tauglichkeit ("Teiltauglichkeit") festgestellt wurde, sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Wunscheinrichtung, ob Sie entsprechend Ihrer körperlichen Einschränkungen eingesetzt werden können. Wenn der Einsatz möglich ist, lassen Sie sich von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern. Wenn Sie keine passende Stelle finden, kontaktieren Sie bitte die Zivildienstserviceagentur unter info@zivildienst.gv.at.
Falls Sie den Feststellungsbescheid (den ersten Bescheid der Zivildienstserviceagentur) verloren haben und eine Kopie benötigen, können Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen und Geburtsdatum an feststellung@zivildienst.gv.at senden.
Sie können den Zivildienst in ganz Österreich leisten. Wichtig ist, dass die Sie Ihren Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 2 Stunden Fahrzeit erreichen können (gerechnet von der nächstgelegenen „Öffi-Station" beim Wohnort bis zur Ausstiegsstelle beim Dienstort, sowie Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet). Bei einer längeren Fahrzeit muss Ihnen die Einrichtung eine Unterbringung kostenlos zur Verfügung stellen.
Wenn Sie sich von Ihrer Wunscheinrichtung anfordern lassen, haben Sie eine hohe Chance, dieser zugewiesen zu werden. Eine 100-prozentige Garantie gibt es aber nicht. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch, wunschgemäß zugewiesen zu werden.
Wenn Sie sich nicht - oder nicht rechtzeitig - von einer Einrichtung anfordern lassen, sucht die Zivildienstserviceagentur eine Stelle für Sie und weist Sie amtswegig einer Einrichtung zu. Es kann sein, dass Wünsche, die Sie in der Zivildiensterklärung abgegeben haben, dabei nicht berücksichtigt werden können.
Sobald der Zuweisungsbescheid zugestellt ist, ist keine Anforderung als Wunschkandidat und keine Abänderung der Zuweisung mehr möglich!