Befristete Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Interessen:
Insoweit es unvorhergesehene besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern, kann eine befristete Befreiung von der Zivildienstleistung gewährt werden. Bei Vorliegen dieser Gründe können Sie einen selbst formulierten, begründeten Antrag schriftlich an die Zivildienstserviceagentur stellen. Entsprechende Nachweise (Beweismittel) müssen beigelegt werden.
Einem Antrag auf befristete Befreiung vom Zivildienst kann aber nur dann stattgegeben werden, wenn Sie nicht gegen die Harmonisierungspflicht verstoßen haben. Diese sieht vor, dass jeder Zivildienstpflichtige in Kenntnis des noch vor ihm liegenden Zivildienstes alle seine persönlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände so einzurichten hat, dass er den bevorstehenden Zivildienst ungehindert leisten kann. Eine von der Zivildienstleistung befreite Person muss den Wegfall der Voraussetzungen für die Befreiung unverzüglich der Zivildienstserviceagentur mitteilen.
Für Hochzeiten erhalten Sie keine Befreiung vom Zivildienst – auch dann nicht, wenn die Hochzeit im Ausland ist!
Für eine Hochzeit können Sie jedoch einen Urlaub oder Sonderdienstfreistellung bei Ihrem Vorgesetzten beantragen. Ob der Urlaub oder die Sonderdienstfreistellung zum gewünschten Zeitpunkt genehmigt wird, entscheidet jedoch Ihr Vorgesetzter.
Urlaub und Sonderdienstfreistellung für Zivildienstleistende:
Sie haben das Recht auf 2 Wochen Urlaub (12 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche, 10 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche). Über den konkreten Zeitpunkt und Zeitraum des Urlaubes müssten Sie rechtzeitig eine Vereinbarung mit Ihrem Vorgesetzten treffen. Am besten schriftlich. Wenn es eine Einigung gibt, können Sie Ihren Urlaub jederzeit konsumieren. Nur dann, wenn es keine Einigung gibt, sind die Hälfte des Urlaubes (1 Woche) zu Beginn des 7. Zivildienst-Monats und die restlichen Tage am Ende des Zivildienstes zu konsumieren.
Weiters können Sie – aus familiären oder sonstigen wichtigen persönlichen Gründen – eine Sonderdienstfreistellung bei Ihrem Vorgesetzten beantragen. Eine Sonderdienstfreistellung ist insgesamt maximal bis zu einer Woche möglich. Auf die Sonderdienstfreistellung haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch – diese ist also nur möglich, wenn der Vorgesetzte damit einverstanden ist.
Bei Fragen zur befristeten Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Gründen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zivildienstserviceagentur per E-Mail an info@zivildienst.gv.at gerne zur Verfügung.