Überschreitungsplätze
Überschreitungsplätze sind – in besonderen Ausnahmefällen – für die kurzfristige Überschreitung der maximal genehmigten Plätze vorgesehen. Etwa für Zivildiener, die nach 24 Krankenstandstagen vorzeitig entlassen wurden und ehestmöglich wieder zu Ihrer Einrichtung zugewiesen werden sollen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf andere Termine hat.
Sie müssen den Antrag nur einmal stellen. Wenn ein Überschreitungsplatz genehmigt wird, können Sie diesen für jeden berechtigen Anlassfall verwenden. Überschreitungsplätze dürfen aber nicht ununterbrochen besetzt werden, sondern nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Zivildienstserviceagentur.
Aufstockung der Zivildienstplätze
Wenn Sie dauerhaft mehr Plätze benötigen, weil beispielweise eine Einsatzstelle dazugekommen ist, verwenden Sie bitte den Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze.
Wichtig für Einrichtungen der Kategorien 1 und 2, die vom Bund ein monatliches Zivildienstgeld erhalten:
Bei einer Aufstockung erhält die Einrichtung (deren Rechtsträger) nach Rechtskraft des Aufstockungsbescheides für die unmittelbar nächsten Zuweisungen bis zum Ausmaß der zusätzlich zugesprochenen Plätze kein Zivildienstgeld von monatlich 740 Euro bzw. 550 Euro. Folglich ist für die aufgestockten Plätze mit Kosten von rund 1.000 Euro pro aufgestocktem Platz und Monat für den Zeitraum von 9 Monaten zu rechnen. Danach (nach 9 Monaten) erhält die Einrichtung auch für die neuen Plätze das Zivildienstgeld von 740 Euro bzw. 550 Euro. (Hinweis: Die frühere Vergütung von 130 Euro an den Bund ist mit 01.01.2023 weggefallen.)
Außerdem ist bei einer Aufstockung der Plätze die Bedarfsdeckung zu berücksichtigen - konkret die Bedarfsdeckung in der Einrichtung, im Einrichtungs-Bundesland und in den angrenzenden Bundesländern.
Änderung der Tätigkeiten
Die Tätigkeiten der Zivildienstleistenden werden mit Bescheid genehmigt. Mit folgendem Antrag können Sie um eine Änderung der Tätigkeiten ansuchen:
Antrag auf Widerruf der Einrichtung
Wenn eine Einrichtung geschlossen wird oder wenn Sie in Zukunft keine Zivildienstleistenden mehr einsetzen möchten, senden Sie bitte einen Antrag auf Widerruf der Einrichtung an das zuständige Amt der Landesregierung. Es gibt kein vorgegebenen Formular, bitte formulieren Sie den Antrag in wenigen Sätzen selbst.