Bezirksverwaltungsbehörden

Die Bezirksverwaltungsbehörden (Magistratische Bezirksämter und Bezirkshauptmannschaften) unterstützen den Landeshauptmann bei der Kontrolle der Zivildiensteinrichtungen und führen Verwaltungsstrafverfahren bei Anzeigen nach dem Zivildienstgesetz durch. Außerdem sind sie für die Überprüfung von Krankenständen und der Dienstfähigkeit der Zivildienstpflichtigen zuständig (Amtsarztuntersuchungen).

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