12. Österreich als Rechtsstaat
Was ist ein Rechtsstaat?
Um von einem Staat sprechen zu können, müssen drei Staatselemente gegeben sein:
- das Staatsvolk
- das Staatsgebiet
- die Staatsgewalt
Zum Staatsvolk gehören alle Staatsangehörigen mit gemeinsamer Staatsbürgerschaft. Zur Bevölkerung eines Staates werden alle Personen gezählt, die im Staatsgebiet ihren Wohnsitz haben. Für das Zusammenleben von Menschen, Wirtschaft und Institutionen braucht man Regeln. Diese Regeln bilden die rechtliche Ordnung (= Rechtsordnung) eines Staates.
Die Merkmale eines Rechtsstaates sind:
- Die Rechtsordnung gilt für alle. In einem Rechtsstaat müssen sich nicht nur die Bevölkerung sowie die Unternehmen, Vereine und Verbände an die Rechtsordnung halten, sondern auch der Staat selbst.
- Die Gesetze dürfen die Grund- und Menschenrechte nicht verletzen. Die Grund- und Menschenrechte bauen auf Wertvorstellungen auf, die eine lange Tradition haben.
- Die Einhaltung der Gesetze kann sowohl durch den Staat als auch durch die Bürgerinnen und Bürger kontrolliert werden.
Diese drei Merkmale sollen garantieren, dass es in einem Rechtsstaat Gleichheit vor dem Gesetz und faire Verfahren gibt.
Warum ist Österreich ein Rechtsstaat?
Die wichtigsten Grundlagen der Rechtsordnung in Österreich sind:
- Die österreichische Bundesverfassung
- und das Recht der Europäischen Union.
Die österreichische Bundesverfassung enthält besonders wichtige Regeln für den Staat, seine Bürgerinnen und Bürger und alle in Österreich lebenden Menschen. Zusammen mit dem Recht der Europäischen Union ist sie die rechtliche Grundlage für das Funktionieren der Republik Österreich.
Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (das B-VG) regelt vor allem:
- die Staatsform (Republik statt Monarchie),
- die Staatsordnung (Demokratie statt Diktatur),
- den Aufbau des Staates (Bundesstaat statt Zentralstaat),
- die wichtigsten Aufgaben des Staates (Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit),
- die Organisation der Aufgaben des Staates und ihr Verhältnis zueinander (zum Beispiel: Gewaltenteilung, Kontrolle).
Der liberale Rechtsstaat legt fest: Alle Menschen, die sich in Österreich aufhalten, dürfen alles tun, was ihnen nicht durch das Gesetz verboten ist. Der Staat hingegen darf nur das tun, was das Gesetz erlaubt. Die Gesetze sind die Grundlage staatlicher Macht. Und die Gesetze bestimmen zugleich die Grenze dieser staatlichen Macht.
Die Grundprinzipien der Bundesverfassung
Die Grundprinzipien der Bundesverfassung sind die obersten Richtlinien für die Gestaltung der Rechtsordnung und des öffentlichen Lebens. Sie sind die Bausteine der Verfassung und der Demokratie. Daher sind sie besonders gegen Veränderungen geschützt: Die Abänderung (eines) der Grundprinzipien, ist immer mit einer verpflichtenden Volksabstimmung verbunden. Die Grundprinzipien der Bundesverfassung lauten:
- Liberales Prinzip
- Rechtstaatliches Prinzip
- Demokratisches Prinzip
- Republikanisches Prinzip
- Bundesstaatliches Prinzip
- Gewaltentrennendes Prinzip
Der Stufenbau der Rechtsordnung
Das Recht gliedert sich in Rechtsvorschriften unterschiedlicher Ebenen, die insgesamt einen „Stufenbau der Rechtsordnung“ erkennen lassen. Eine niedrigere Rechtsstufe muss mit der höheren Rechtsstufe in Einklang stehen. Alle Akte (Dokumente, Maßnahmen und Handlungen) staatlicher Organe müssen im Gesetz und in der Verfassung begründet sein.
Der Stufenbau der Rechtsordnung |
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Grundprinzipien der Bundesverfassung |
Recht der Europäischen Union |
Bundesverfassung |
Bundesgesetze |
Verordnungen |
Urteile/Beschlüsse/Bescheide |
Was bedeutet der Rechtsstaat für das tägliche Zusammenleben?
Ich, wir, alle Einwohnerinnen und Einwohner Österreichs – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus – können darauf vertrauen, dass sich der Staat an die Gesetze hält. Staatliche Stellen müssen die Gesetze ohne Benachteiligung und Bevorzugung anwenden. Es dürfen im Rechtsstaat keine ungerechtfertigten Unterscheidungen zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern eines Landes gemacht werden. Zum Beispiel darf man nicht schlechter oder besser behandelt werden wegen des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, der sozialen Stellung oder der Hautfarbe.
Rechtsstaat bedeutet auch, dass der Staat sein Recht einfordern darf. Umgekehrt kann man sicher sein, im Rechtsstaat seine eigenen Rechte wahren zu können. Das geschieht allerdings nicht von selbst. In bestimmten Fällen muss man sich dafür an Gerichte oder an Verwaltungsbehörden wenden.
Aufgaben der Gerichte
Gerichte des öffentlichen Rechts kontrollieren, ob die staatlichen Stellen die Gesetze einhalten.
Der Verfassungsgerichtshof kontrolliert, ob die österreichische Bundesverfassung eingehalten wird. In bestimmten Fällen prüft der Verfassungsgerichtshof auch die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) überprüft, ob Entscheidungen der Verwaltungsbehörden (zum Beispiel einer Bezirkshauptmannschaft oder eines Magistrats) gesetzeskonform waren.
Das Bundesverwaltungsgericht und die Landesverwaltungsgerichte helfen –wie der Verwaltungsgerichtshof auch – wenn eine Verwaltungsbehörde falsch, verspätet oder gar nicht handelt.
Die Bundesverfassung legt fest: Die ordentlichen Gerichte sind von der Verwaltung getrennt. Damit können Richterinnen und Richter ihre Arbeit unabhängig durchführen. Sie entscheiden nur aufgrund der Rechtsordnung. Niemand darf ihnen dabei etwas anordnen, sie sind somit weisungsfrei.
Richterinnen und Richter sind auch unabsetzbar und unversetzbar. „Unabsetzbar“ bedeutet: Sie können niemals wegen einer getroffenen Entscheidung entlassen werden. „Unversetzbar“ bedeutet: Sie können nicht gegen ihren Willen an ein anderes Gericht versetzt werden.
Strafgerichte sind für Strafverfahren zuständig. In einem Strafverfahren gibt es eine/n Ankläger/in, eine/n Beschuldigte/n und eine/n Richter/in. Der Ankläger/die Anklägerin ist ein Staatsanwalt/eine Staatsanwältin, der/die Republik Österreich vertritt. Ein Strafverfahren kann es zum Beispiel bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl geben. Am Ende des Verfahrens entscheidet eine unabhängige Richterin/ein unabhängiger Richter, ob der/die Angeklagte schuldig oder unschuldig ist.
Zivilgerichte (zum Beispiel ein Bezirksgericht oder Landesgericht) führen zivilrechtliche Verfahren durch. Bei diesen Verfahren geht es um Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen: Etwa um einen Anspruch aus Verträgen oder um Lohn- bzw. Schadenersatzansprüche nach einem Autounfall. Am Ende des Verfahrens entscheidet eine unabhängige Richterin/ein unabhängiger Richter, wer Recht hat (und wer nicht Recht hat).
Als Service bieten die Bezirksgerichte „Amtstage“ an. Amtstage finden in der Regel einmal in der Woche am Dienstag statt. Während eines Amtstages werden allgemeine Rechtsauskünfte einfacher Art gegeben, die sich auf konkrete oder beabsichtigte Rechtsstreitigkeiten beziehen. An den Amtstagen kann man auch mündliche Klagen erheben (wenn man keinen Rechtsanwalt/keine Rechtsanwältin hat). Die Beratung am Amtstag ist kostenlos.
Entscheidungen von Gerichten können in den meisten Fällen von einem höheren Gericht überprüft werden. Dies nennt man auch Überprüfung durch die nächste Instanz.