15. Österreich als Republik
Was ist das Merkmal einer Republik?
Die „Republik“ (Res publica = „Sache des Volkes“) ist eine Staatsform, bei der das Staatsoberhaupt gewählt wird. Die Republik ist damit das Gegenteil einer Monarchie, wo die Krone – als Symbol des Staatsoberhaupts – an den Kronprinzen oder die Kronprinzessin vererbt wird. Der Monarch bzw. die Monarchin regiert auf Lebenszeit oder bis zum freiwilligen Rücktritt.
Unter Republik versteht man auch eine Form des Zusammenlebens von Menschen. „Republikanisch“ ist eine Gesellschaft, in der es Selbstbestimmung und Solidarität gibt. Es bestimmt nicht ein/e Herrscher/in über sein/ihr Land und seine/ihre Untertanen, sondern die Bewohner/innen sind für sich und für ihr Land selbst verantwortlich.
Republik bedeutet also Zusammenhalt und Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von den auf Zeit gewählten Politikerinnen und Politikern.
Wie ist die Republik in Österreich ausgestaltet?
In Österreich wurde die Republik als Staatsform erstmals im November 1918 von der Provisorischen Nationalversammlung ausgerufen. Am Tag davor war Kaiser Karl zurückgetreten. Die 2. Republik wurde 1945 ausgerufen. Heute ist der Bundespräsident/die Bundespräsidentin das Staatsoberhaupt der Republik.
Der Bundespräsident/die Bundespräsidentin wird in Österreich direkt vom Volk gewählt und vor der Bundesversammlung angelobt. Die Amtszeit dauert sechs Jahre. Der Bundespräsident/Die Bundespräsidentin ist dem Volk direkt verantwortlich.
Als Staatsoberhaupt vertritt der Bundespräsident/die Bundespräsidentin die Republik Österreich im Inland und Ausland.
Einige Aufgaben des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin sind:
- Er/Sie ernennt und entlässt die Bundesregierung.
- Er/Sie unterschreibt Bundesgesetze.
- Er/Sie schließt Staatsverträge ab.
- Er/Sie ist der Oberbefehlshaber/die Oberbefehlshaberin des österreichischen Bundesheeres.
Als Staatsform entstand die Republik Österreich erstmalig im Jahr 1918. „Republikanische“ Formen von Zusammenhalt und Zusammenarbeit der im Land lebenden Menschen gab es aber bereits früher. Schon vor Ausrufung der Republik haben Menschen zusammengehalten, einander gegenseitig geholfen und eine solidarische Gesellschaft gebildet. Was sich jedoch verändert hat, ist die Art und Weise, Solidarität zu leben. Viele Institutionen wurden geschaffen und Gesetze verabschiedet, um eine solidarische Gesellschaft zu schaffen.
Solidarität steht für die gegenseitige Verantwortung und Verpflichtung der Menschen in einer Gesellschaft.
Dazu einige Beispiele:
- Das österreichische öffentliche Bildungssystem hat gleiche Chancen für alle zum Ziel. Es wird öffentlich finanziert. Die Schule wird durch die Steuern aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ermöglicht
- Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen finanzieren das österreichische System der Sozialversicherung durch ihre Beiträge. Aus diesen gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgen werden die Pensionen und die medizinische Versorgung der Bevölkerung bezahlt. Dadurch soll soziale Sicherheit für alle erreicht werden.
Was bedeutet „Republik“ für das tägliche Zusammenleben?
Die republikanische Idee sagt: „Wir sind das Volk“, und: „Wir bestimmen selbst über unser politisches Schicksal“. Das geht nur dann, wenn sich Bürgerinnen und Bürger tatsächlich engagieren. Dafür gibt es verschiedene Beispiele:
- In den Gemeinden, aber auch auf Ebene der Bundesländer und des Bundes, gibt es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich um ein politisches Amt bewerben und für ihre Gemeinde oder ihr Land etwas leisten wollen.
- In fast allen Gemeinden Österreichs leisten Freiwillige Feuerwehren Hilfe bei Bränden, Unfällen und Naturkatastrophen.
- Alle männlichen Staatsbürger Österreichs sind verpflichtet, Grundwehrdienst oder Zivildienst zu leisten. Wer im Bundesheer dient, ist bereit, im Ernstfall das Land gegen äußere Feinde zu verteidigen. Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst mit einer Waffe leisten möchte, macht Zivildienst und leistet damit ebenfalls einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.
- Das Rettungswesen ist ein wichtiger Teil des Gesundheitswesens. Es ist rund um die Uhr einsatzbereit und hilft bei medizinischen Notfällen aller Art. Im Rettungsdienst werden jedes Jahr Millionen von Arbeitsstunden freiwillig und ohne Bezahlung geleistet. Viele dieser ehrenamtlich erbrachten Stunden werden von ehemaligen Zivildienstleistenden erbracht.
- Die österreichische Verfassung garantiert allen Menschen die Freiheit, sich mit anderen Personen zusammenzuschließen, einen Verein zu gründen oder einem Verein anzugehören. Vereine wirken an der Gestaltung unseres Lebens mit. Auch sie sind kleine „Bausteine“ einer solidarischen Gesellschaft.
Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit in Vereinen haben, finden Sie weitere Informationen unter www.zusammen-oesterreich.at.